Rechtsanwältin Nina Pier

Tätigkeitsschwerpunkte:
Strafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten
Jugendstrafrecht
Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht, Mietrechtt
Privates und gewerbliches Mietrecht

Werdegang:
  • Geburtsjahr 1976, aufgewachsen in Greven
  • Abitur in Greven, Augustinianum
  • Studium der Rechtswissenschaften in Gießen und in Münster
  • Referendariat im Landgerichtsbezirk Münster
  • Zugelassene Rechtsanwältin seit Mai 2008

Die Beratung und Vertretung in zivil- und strafrechtlichen Streitigkeiten sowie in sämtlichen verkehrsrechtlichen Belangen bilden die Schwerpunkte meiner anwaltlichen Tätigkeit, wobei in der strafrechtlichen Arbeit insbesondere das Jugendstrafrecht in meinem Fokus liegt. Schnelle und kompetente Hilfe biete ich Ihnen z. B. bei Problemen nach einem Internetkauf, Ärger im Mietvertragsverhältnis, zur Vorladung in einer strafrechtlichen Angelegenheit oder bei einem Verkehrsunfall. Als Rechtsanwältin prüfe ich juristische Sachverhalte, entwickle gemeinsam mit Ihnen Lösungen und setzte diese um. Eine umfassende Aufklärung über unterschiedliche Vorgehensweisen sowie Hinweise zu Risiken und Kosten sind selbstverständlich. Aus diesem Grund empfehle ich Ihnen, nicht zu zögern, sondern umgehend Kontakt aufzunehmen.

Schwerpunkte meiner juristischen Tätigkeit:

  • Strafrecht

    Strafverteidigung bedeutet vor allem Ihre Interessenvertretung gegenüber staatlichen Stellen wie der Polizei, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht.

    Ganz allgemein gilt Folgendes:
    Sollten Sie eine Vorladung als Beschuldigter zu einer Vernehmung oder eine Anklageschrift erhalten haben, sollten Sie sich in jedem Fall beraten lassen, bevor Sie gegenüber der Polizei oder anderen Stellen Angaben machen.
    In einer polizeilichen Vernehmung hat sich schon manch einer um Kopf und Kragen geredet. Gerade am Anfang eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens können Fehler gemacht werden, die Sie während des gesamten Verfahrens verfolgen können.
    Deshalb machen Sie niemals Angaben bei der Polizei, wenn Sie als Beschuldigter geladen wurden, ohne vorher mit Ihrem Anwalt gesprochen zu haben! Unbedachte Aussagen werden Sie während des gesamten Verfahrens begleiten und können sich negativ auf den Ausgang des Verfahrens auswirken.
    Mehr als Ihre persönlichen Daten brauchen Sie gegenüber der Polizei nicht mitzuteilen. Hierzu genügt theoretisch die Vorlage Ihres Personalausweises. Insbesondere müssen Sie auch keine Angaben zu Ihrem Einkommen machen.
    Einlassungen zur Sache können zu einem späteren Zeitpunkt abgegeben werden. Ob dies in Ihrem Fall überhaupt Sinn macht, entscheiden wir nach erfolgter Akteneinsicht, die wir für Sie beantragen können. In einem ausführlichen Gespräch können wir dann auch die Strategie besprechen.
    Die fachliche Abschätzung und Bewertung der Beweislage sowie der Risiken gehört genauso zu unserer Beratung wie die Entwicklung einer Strategie, falls der Ihnen gemachte Vorwurf zutrifft.


  • Jugend-
    strafrecht

    Mein besonderes Interesse gilt dem Jugendstrafrecht. Gerade wegen der Besonderheiten, die das Verfahrensrecht im Jugendstrafrecht bietet, sollten Jugendliche und Heranwachsende keine Angaben ohne anwaltliche Beratung bei der Polizei machen, die sie später bereuen.
    Die Besonderheiten des Jugendstrafrechts liegen darin, dass in sämtlichen Verfahrensstadien mit dem Gericht und der Staatsanwaltschaft gemeinsam nach konstruktiven Lösungen gesucht werden kann, die dem Jugendlichen oder Heranwachsenden helfen können, durch unterschiedlichste Auflagen oder Weisungen die Verhängung einer Jugendstrafe zu vermeiden.
    Diese unterschiedlichen Möglichkeiten können wir mit den jeweiligen Stellen erörtern und so dazu beitragen, dass diese statt einer eventuell drohenden Jugendstrafe vom Gericht und der Staatsanwaltschaft akzeptiert werden.

  • Verkehrs-
    recht

    Jeder kann in einen Unfall verwickelt werden.
    Um den Sachschaden zu regulieren ist ein Aufwand erforderlich, der von Laien häufig unterschätzt wird. Wir setzen für Sie nach einem Unfall Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherungen nach einem Unfall durch und helfen Ihnen, unberechtigte Schadenersatzansprüche von Unfallgegnern, die letztlich zur Höherstufung im Rahmen der eigenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung führen können, abzuwehren.
    Gerade nach Verkehrsunfällen können durch geschicktes Vorgehen und genaue Kenntnis der Rechtslage Beträge realisiert werden, die ohne Anwalt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht gezahlt worden wären.
    Daneben übernehmen wir den gesamten lästigen „Papierkrieg" mit der Versicherung des Unfallgegners.
    Übrigens:
    Wussten Sie, dass Ihre Anwaltskosten im Zusammenhang mit der Regulierung eines Unfalles zum Schaden gehören und ebenfalls von der gegnerischen Versicherung zu zahlen sind?

  • Allgemeines
    Zivil- und
    Vertragsrecht

    Neben den Problemen am Arbeitsplatz, mit Mietern bzw. Vermietern und der Telekommunikationsgesellschaft begegnen Sie heutzutage Gefahren, die es früher nicht gab: Im Internet lockt die Abofalle, am Telefon droht Betrug, und der private Autokauf endet nicht selten in der Werkstatt.
    Wir helfen Ihnen, sich gegen unberechtigte Forderungen aller Art zur Wehr zu setzen. Egal, ob Sie eine Abmahnung erhalten haben oder sich einer unberechtigten Forderung aufgrund einer Abofalle ausgesetzt sehen: Kommen Sie zu einer Erstberatung zu uns, damit wir die Erfolgsausichten für Sie prüfen können.

Meine persönliche Auffassung rechtsanwaltlicher Beratung:

Dem Mandanten kompetentes Fachwissen in einem starken Team bieten und seine Interessen mit Leidenschaft vertreten.